Aufteilung der ehelichen Immobilie

Was passiert nach der Scheidung mit dem Haus?

Mit der Trennung und Scheidung ist oftmals die Frage zu klären, was mit der ehelichen Immobilie passiert. Wer darf diese weiterhin wie lange bewohnen und wer muss ausziehen? Darf ich nach meinem Auszug wieder in das eheliche Haus zurückkehren? Wann und wie erfolgt die wirtschaftliche Auseinandersetzung der Immobilie? Wer trägt bis dahin die Kosten für das Haus?

Bei der Trennung geht es zunächst darum, wer die Immobilie weiter bewohnen darf und wer ausziehen muss. Grundsätzlich hat jeder der beiden Ehegatten das gleiche Recht, in der Ehewohnung zu bleiben, wie der andere Ehegatte. Hierbei spielen die Eigentümerstellung bezüglich der Immobilie oder der Umstand, wer den Mietvertrag für die eheliche Wohnung unterzeichnet hat, eine eher untergeordnete Rolle. Wir beraten Sie gerne dazu, welche Ansprüche und Möglichkeiten es gibt.

Insbesondere bei Immobilien, die im Miteigentum beider Eheleute stehen oder gar im Miteigentum weiterer Familienangehöriger, ist eine Auseinandersetzung sehr komplex. Immer dann, wenn die Immobilie noch finanziert ist und diese Finanzierung aufgeteilt bzw. von einem Ehegatten übernommen werden soll, sind zusätzlich Verhandlungen mit den finanzierenden Banken zu führen, um den Ehegatten, der sich von der Immobilie trennen will, auch aus der Haftung aus dem Bankkredit zu entlassen. Wir beraten Sie dazu, welche Variante für Sie die sinnvollste ist und sind Ihnen gern bei der Auseinandersetzung mit den finanzierenden Banken behilflich. 

Wir stehen Ihnen zur Seite bei der Auseinandersetzung der gemeinsamen Immobilie. Wir helfen Ihnen, Ihr Eigentum zu schützen, Nachteile zu vermeiden und eine faire Lösung zu finden. Sprechen Sie uns an!

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