Fachanwalt

Was ist ein Fachanwalt?

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, dem aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen in seinem Fach zusätzlich die Fachanwaltsbezeichnung von der Rechtsanwaltskammer verliehen wurde (§§ 2 ff. Fachanwaltsordnung (FAO)).

Ein Fachanwalt für Familienrecht ist mit einem komplexen Aufgabengebiet befasst. Er vertritt alle familienrechtlichen Angelegenheiten, die die Ehe betreffen, aber auch Angelegenheiten wie die Scheidung, die Vermögensauseinandersetzung, den Bereich des Sorge- und Umgangsrechts, des Rentenausgleichs und der Unterhaltspflichten und ist tätig beim Abschluss von Eheverträgen.

Wie wird man Fachanwalt?

Ein Fachanwalt hat zur Erlangung der Fachanwaltschaft einen mehrwöchigen Lehrgang mit mehreren schriftlichen Prüfungen zu absolvieren. Er muss sowohl dies als auch seine praktischen Erfahrungen durch eine erhebliche Anzahl von erledigten Fällen gegenüber der Rechtsanwaltskammer vor der Ernennung zum Fachanwalt unter Beweis gestellt haben. Ferner muss er bereits mehrere Jahre als Anwalt tätig gewesen sein. Schließlich muss er jährlich fachspezifische Weiterbildungen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachweisen.

Eine Fachanwaltschaft bietet also die besondere Gewähr der Spezialisierung und Qualifizierung in einem bestimmten Fachgebiet und ist aufgrund der zu absolvierenden Fortbildungen immer auf dem aktuellen Stand der anzuwendenden Rechtsprechung.

Die Fachanwaltschaft bedeutet jedoch nicht die ausschließliche Spezialisierung auf ein bestimmtes Rechtsgebiet. Ein Rechtsanwalt, der zusätzlich zum Fachanwalt ernannt wurde, ist auch weiterhin in anderen Rechtsgebieten tätig, in denen er sich neben dem Rechtsgebiet, in dem er zusätzlich zum Fachanwalt ernannt wurde, bewährt hat.

Frau Rechtsanwältin Michels wurde der Fachanwaltstitel im Jahre 2002 verliehen, Frau Rechtsanwältin Klatt wurde im Jahre 2007 zur Fachanwältin für Familienrecht ernannt.

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