Verfahrensbeistand

Was ist ein Verfahrensbeistand?

Ein Verfahrensbeistand wird bei Sorge- und Umgangsverfahren vom Gericht bestellt. Umgangssprachlich auch als „Anwalt des Kindes“ bezeichnet, nimmt der Verfahrensbeistand die Aufgabe wahr, das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen, vgl. § 158 IV FamFG.

Der Verfahrensbeistand hat also die Aufgabe festzustellen, welche Meinung oder Vorstellungen das Kind im Hinblick auf das Umgangsrecht oder Sorgerecht hat. Er hat bei seiner Stellungnahme im Gerichtsverfahren sowohl das subjektive Interesse des Kindes (Wille des Kindes) als auch das objektive Interesse des Kindes (Wohl des Kindes) einzubeziehen.

Dabei hat der Verfahrensbeistand auch zu prüfen, ob der durch das Kind geäußerte Wille authentisch ist, also tatsächlich den Wünschen des Kindes entspricht oder etwa durch Beeinflussungen eines Elternteils zustande gekommen ist. Zudem muss der Wille des Kindes, soweit es darauf ankommt, auch mit den objektiven Interessen des Kindes vereinbar sein.

Um dies festzustellen, wird der Verfahrensbeistand in der Regel ein oder mehrere Gespräche mit dem Kind führen und ggf. auch mit Eltern oder anderen Bezugspersonen sprechen. Der Verfahrensbeistand soll einen schriftlichen Bericht bei Gericht vorlegen, was jedoch insbesondere im Zuge des neu eingeführten „beschleunigten Verfahrens“ nicht immer möglich ist. Ausnahmsweise genügt daher auch nur eine mündliche Stellungnahme im Gerichtstermin.

Als Verfahrensbeistände werden Personen bestellt, die sowohl fachlich als auch persönlich geeignet sind, die Interessen des Kindes in einem Kindschaftsverfahren wahrzunehmen. Das bedeutet, dass Kenntnisse auf den Gebieten des Familienrechts, insbesondere des Kindschaftsrechts und des Familienverfahrensrechts, des Kinder- und Jugendhilferechtes sowie Kenntnisse über die Entwicklungspsychologie eines Kindes vorliegen sowie kindgerechte Gesprächstechniken beherrscht werden. Zudem soll die Person des Verfahrensbeistandes Gewähr dafür bieten, die Interessen des Kindes gewissenhaft, unvoreingenommen und unabhängig wahrzunehmen.

Wir sind zertifizierte Verfahrensbeistände und in Sorge- und Umgangsverfahren als Verfahrensbeistände vor dem Familiengericht tätig.

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