Sorge- & Umgangsrecht

Wo sollen unsere Kinder nach der Trennung leben?

Gerade als Eltern bleiben Sie auch nach der Trennung durch Ihre gemeinsamen Kinder miteinander verbunden. Da Trennungen schmerzhaft sein können und meistens mit verletzten Gefühlen einhergehen, ist es immer sinnvoll, einen Fachanwalt für Familienrecht einzuschalten, der das Thema professionell und mit der erforderlichen Sachlichkeit angeht.

Aber was bedeuten Sorgerecht und Umgangsrecht überhaupt?

  • Sorgerecht und Umgangsrecht dienen stets dem Wohl des Kindes.
  • Während das Sorgerecht viele Pflichten und ein hohes Maß an Verantwortung mit sich bringt, bezieht sich das Umgangsrecht vor allem auf gemeinsame Zeit mit dem Kind.
  • Umgangsrecht und Sorgerecht sind zwei vollkommen voneinander unabhängige Dinge, die im Trennungsfall zwischen den Eltern geregelt werden müssen.
  • Ist dies aufgrund Streit oder Uneinigkeit nicht möglich, trifft das Familiengericht die Entscheidung.
  • Grundsätzlich hat jedes Kind ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil und sowohl Vater als auch Mutter sind zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
  • Leben die Eltern des minderjährigen Kindes getrennt, kann ein umgangsberechtigter Elternteil grundsätzlich Kontakt zum Kind einfordern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren helfen wir Ihnen, die Trennung vor allem für Ihre Kinder so komplikationslos wie möglich zu gestalten. Dies ist sehr wichtig, da gerade die Kinder meist die Leidtragenden einer Trennung sind. Bei Trennung und Scheidung sollte vor allem auf das Wohl der Kinder Rücksicht genommen werden. Die Kinder lieben beide Elternteile und sollten nicht dadurch in Gewissenskonflikte gebracht werden, dass sie sich für einen von beiden Elternteilen entscheiden sollen.

Wir helfen Ihnen dabei, die beste Lösung für die Zukunft Ihrer Kinder zu erarbeiten. Sprechen Sie uns an!

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