Elternunterhalt

Was ist Elternunterhalt und wer muss ihn zahlen?

Werden Eltern im Alter bedürftig und können ihren Lebensunterhalt oder die Pflege nicht aus eigenem Vermögen oder Einkommen bestreiten, sind die erwachsenen Kinder den Eltern unter Umständen unterhaltspflichtig, müssen also für den Unterhalt der Eltern sorgen. Das betrifft zum Beispiel den Unterhalt der Eltern im Pflegeheim. Vielfach ist es so, dass sich die Kosten der Heimunterbringung nicht von den Einkünften und der Rente des Betroffenen decken lassen. Zwar sind Kinder dann grundsätzlich zum Elternunterhalt verpflichtet, aber nicht in jedem Fall.

Ob die Nachkommen wirklich zahlen müssen, hängt gemäß §1603 BGB davon ab, ob sie “leistungsfähig” sind, ob ihnen also auch nach Zahlung des Unterhalts noch genügend Geld für den eigenen Lebensunterhalt bleibt. Seit dem 1. Januar 2020 kann das Sozialamt Leistungen für Hilfe zur Pflege von Eltern nur noch dann fordern, wenn das jährliche Bruttoeinkommen des Kindes mindestens 100.000 Euro beträgt. Zudem besteht die Unterhaltspflicht nicht bei Schwiegerkindern.

Haben Sie Post vom Sozialhilfeträger erhalten oder möchten Sie sich vorsorglich über etwaige Elternunterhaltsverpflichtungen beraten lassen? Gern beantworten wir Ihre Fragen zum Thema Elternunterhalt. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

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