Fachgebiet Familienrecht
Wir helfen Ihnen bei allen rechtlichen Angelegenheiten innerhalb der Familie
Das Familienrecht ist ein Teilbereich des allgemeinen Zivilrechts und beinhaltet alle Rechtsverhältnisse von der Trennung über die Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen, Streitigkeiten über die elterliche Sorge und den Umgang mit den Kindern, Auseinandersetzung der Vermögensverhältnisse der Ehepartner bis hin zur Scheidung und dem Versorgungsausgleich.
Aber auch bereits vor der Hochzeit sollten Sie sich über die Erstellung eines Ehevertrages informieren.
Mit unserer Qualifikation als Fachanwältinnen für Familienrecht und einer Berufserfahrung von über 20 Jahren im Familienrecht haben wir es uns zum Ziel gesetzt, Ihnen in den besonders belastenden Konfliktsituationen der Trennung zu helfen und für Sie geeignete Lösungsstrategien zu entwickeln. Wir haben mit über 5.000 bearbeiteten Fällen in Familiensachen ein hohes Maß an Erfahrung gesammelt, die uns dazu befähigt, Sie optimal zu vertreten und Ihre Interessen durchzusetzen.
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