Scheidungs­verfahren & Versorgungs­ausgleich

Wann und wie sollte der Scheidungsantrag eingereicht werden?

Voraussetzung für die Einreichung eines Scheidungsantrages beim Familiengericht ist in den meisten Fällen ein Getrenntleben von zwölf Monaten, wobei nicht immer zwingend eine räumliche Trennung erforderlich ist, sondern auch eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung als sogenannte »Trennung von Tisch und Bett« die bei der Trennungszeit mitgerechnet wird. Das Scheidungsverfahren beginnt mit der Einreichung des Scheidungsantrages, der von einem Rechtsanwalt eingereicht werden muss. Aus Gründen der Sachbearbeitung bei Gericht ist es möglich, den Scheidungsantrag auch schon einige Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres einzureichen. In wenigen Ausnahmefällen ist eine Härtefallscheidung ohne Einhaltung des Trennungsjahres möglich. Derjenige, der die Scheidung einreicht, verschafft sich strategische Vorteile, die immer dann eine Rolle spielen, wenn eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich ist. 

Lassen Sie sich frühzeitig über die Einleitung eines Scheidungsverfahrens beraten, profitieren Sie dabei von unserer langjährigen Erfahrung als Fachanwälte für Familienrecht.

Gibt es die Möglichkeit einer schnellen und kostengünstigen Scheidung?

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die Durchführung einer einvernehmlichen Scheidung durch eine Onlinescheidung zu erleichtern. Wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner über die wesentlichen Folgen der Trennung, wie die Auseinandersetzung der gemeinsamen Immobilie, die Auseinandersetzung des Vermögens und Unterhaltsfragen einig sind oder diese durch einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt haben, können wir das Scheidungsverfahren für Sie kostengünstig und zügig abwickeln. Im Unterschied zur herkömmlichen Scheidung kann die Kommunikation bei der Onlinescheidung fast komplett per E-Mail oder Telefon stattfinden. Der einzige Termin, den Sie persönlich vor Ort wahrnehmen müssen, ist der Termin beim zuständigen Familiengericht am Ende des Scheidungsverfahrens. Wenn Sie sich für eine solche einvernehmliche Scheidung entscheiden, reicht es aus, wenn ein Ehepartner uns mit der Einreichung des Scheidungsantrages beauftragt. Die Kosten eines weiteren Rechtsanwaltes können somit eingespart werden.

Was muss bei einer Scheidung für die Rente beachtet werden?

Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens wird in den meisten Fällen vom Familiengericht von Amts wegen das sogenannte Versorgungsausgleichsverfahren durchgeführt. Dies bedeutet die Teilung der in der Ehezeit erworbenen Rentenanrechte beider Eheleute bei einer
Scheidung. Der Versorgungsausgleich ist eine hochkomplexe Materie, die ohne fundierte Kenntnisse im Versorgungsausgleichsrecht kaum zu durchschauen ist. Der Versorgungsausgleich wirkt sich direkt auf Ihre spätere Rentenhöhe aus. Es ist daher wichtig, dass hierbei keine Fehler begangen werden bzw. sinnvoll, alternative Möglichkeiten zu prüfen. Oftmals ist es für beide Seiten finanziell von Vorteil, eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich zu treffen, statt den Versorgungsausgleich nach dem Gesetz durchführen zu lassen.

Wir beraten Sie gern und helfen Ihnen dabei, für Sie die wirtschaftlich beste Lösung zu finden.

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