Ehevertrag

Wann und warum ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Auch wenn alle Paare hoffen, dass ihre Ehe immer halten wird, ist es in den meisten Fällen sinnvoll, sich durch einen Ehevertrag für den Fall einer Trennung abzusichern. Es gibt leider keine Garantie für den dauerhaften Bestand einer Ehe. In Deutschland werden immer noch mehr als ein Drittel aller Ehen geschieden.

Ein Ehevertrag ist eine Vereinbarung zwischen beiden Ehepartnern. Damit kann in »guten Zeiten« eine Einigung darüber getroffen werden, was für den Fall einer Trennung und Scheidung gelten soll. Eheverträge können sowohl vor der Eheschließung als auch während der Ehe und als Scheidungsfolgenvereinbarung im Rahmen einer Trennung geschlossen werden. Damit können späterer Streit sowie zeit- und kostenintensive gerichtliche Verfahren vermieden werden.

Während intakter Ehe sollte jedenfalls immer dann eine ehevertragliche Regelung herbeigeführt werden, wenn ein Ehepartner über erhebliches Vermögen verfügt oder ein Unternehmen besteht oder gegründet wird. Im Falle einer Scheidung kann damit das Unternehmen aus der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung herausgehalten und dadurch vermieden werden, dass das Unternehmen bei einer Trennung und Scheidung veräußert oder schlimmstenfalls liquidiert werden muss. Sinnvoll kann ein Ehevertrag zudem sein, wenn beide Ehepartner voll berufstätig sind und keine gemeinsamen Kinder haben oder wenn ein Partner Kinder aus einer früheren Beziehung mit in die Ehe bringt.

Nach Scheitern der Ehe ist es im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung möglich, Vereinbarungen über Unterhalt, Zugewinn, Sorge- und Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Hausrat und Auseinandersetzung der ehelichen Immobilie zu treffen, um so langwierige und kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Auf keinen Fall sollten Sie einen Ehevertrag unter Druck abschließen. Es besteht ansonsten die Gefahr, dass eine solche vertragliche Regelung zumindest für einen Ehepartner ungünstig ist.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob ein Ehevertrag für Sie sinnvoll ist oder nicht, sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Situation.

Lassen Sie einen Vertrag, den Sie gegebenenfalls ohne anwaltliche Beratung bereits bei einem Notar in Auftrag gegeben haben, vor Unterzeichnung durch uns fachlich überprüfen. Wir prüfen eine vertragliche Regelung individuell und bewahren Sie vor kapitalen Fehlern.

Wir helfen Ihnen, egal ob Sie einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung benötigen. 

Wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite, entwickeln Lösungen und geben Ihnen Sicherheit.

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