Straf- / Opferschutzrecht

Vorladung? Anklage? Strafbefehl? Ihnen wird eine Straftat vorgeworfen?

Haben Sie eine Vorladung zur Vernehmung von der Polizei zugestellt bekommen oder eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten? Dann sollten Sie schnell handeln, denn es geht um Ihre Zukunft.

Nehmen Sie ein Strafverfahren nie auf die leichte Schulter, da die falsche Verteidigungsstrategie viele Risiken für Sie birgt.

Frau Rechtsanwältin Michels vertritt seit Jahren Mandanten in Strafverfahren und wird regelmäßig von den Gerichten den Betroffenen im Rahmen einer Pflichtverteidigung beigeordnet, um deren Rechte zu vertreten und durchzusetzen.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Strafverteidigungs- und Opferschutzrecht.

Sie sind Opfer eines Übergriffs geworden?

Zum Strafrecht gehört neben der Vertretung und Verteidigung im Strafverfahren auch die Wahrung der Rechte von Opfern von Straftaten. Nicht selten scheuen Opfer den Gang zur Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Gericht. Wir beraten und betreuen Sie in solchen Fällen unter Berücksichtigung Ihrer individuellen persönlichen Situation. Opfer haben weitreichende Rechte, die allerdings oft nicht hinreichend bekannt sind.

Wir vertreten und beraten Sie

  • bei der Anzeigenerstattung gegen den Täter.
  • im Umgang mit Ermittlungsbehörden.
  • im Täter-Opfer-Ausgleich.
  • bei der Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld.
  • bei der Geltendmachung sozialrechtlicher Ansprüche (insbesondere nach dem Opferentschädigungsgesetz).
  • als Nebenklagevertretung im gerichtlichen Verfahren.
  • als Zeugenbeistand im Ermittlungsverfahren und vor Gericht.

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