Fragen zum Erbrecht?

Wie setze ich ein Testament auf?

Was kann ich tun, wenn ich enterbt worden bin?

Was muss ich wissen, wenn ich ein Erbe ausschlagen möchte?

Nach dem Tod eines Menschen kommt es nicht selten zu einem Streit um das Erbe. Dabei ist man in dieser Situation oftmals emotional sehr belastet, sodass die Fülle der zu treffenden Entscheidungen viele überfordert. Wir unterstützen Sie souverän und einfühlsam bei allen Fragestellungen und bieten Ihnen eine umfassende Beratung.

Aber auch zu Lebzeiten sollte man sich frühestmöglich beraten lassen, welche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Rechtsnachfolge bestehen, beispielsweise durch die Errichtung eines Testamentes oder den Abschluss eines Erbvertrages. Ein Testament sollte nicht ohne professionelle Beratung erstellt werden, da ein unwirksames oder nicht hinreichend sorgfältig erstelltes Testament weitreichende Folgen haben kann.

Wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen rund ums Erben und Vererben.

Vor dem Erbfall beraten wir Sie gerne bei der Gestaltung individueller Testamente und Erbverträge, insbesondere bei Ehegattentestamenten. Nach dem Erbfall beraten wir Sie über Ihre Rechte und Pflichten und vertreten Sie als Erben, Pflichtteilsberechtigten oder Vermächtnisnehmer. Wir helfen Ihnen im Falle einer Erbauseinandersetzung und der Auslegung von Testamenten. Wenn Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, hat dieser oder diese kein gesetzliches Erbrecht. Daran ändert sich auch nichts, wenn Sie gemeinsame Kinder haben. Wenn Sie Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin etwas zukommen lassen wollen, müssen Sie dies in einem Testament regeln.

Dazu beraten wir Sie gern.

Termin vereinbaren